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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der A-Bau Meisterbetrieb GmbH

Stand: 12. August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen der A-Bau Meisterbetrieb GmbH, Luisental 69, 41199 Mönchengladbach (nachfolgend „Auftragnehmer"), gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB werden gleichbehandelt, soweit gesetzliche Vorschriften keine Differenzierung erfordern. Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Regelungen vorrangig; diese AGB schränken Verbraucherrechte nicht ein.

2. Vertragsschluss und Angebote

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Ausführung der bestellten Leistung zustande.

Die vom Auftragnehmer erstellten Leistungsbeschreibungen, Kalkulationen, Zeichnungen und Planunterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Sie dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

3. Leistungsumfang und Preise

Maßgeblich für Umfang und Beschaffenheit der Leistung sind die vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere die Leistungsbeschreibung und das Angebot. Nebenleistungen, die zur vertragsgemäßen Herstellung des Werks erforderlich sind, werden nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldet.

Die vereinbarten Preise sind Festpreise im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Preise für Nebenleistungen, die nicht im Leistungsumfang enthalten sind, werden gesondert ausgewiesen.

Mehr- oder Minderleistungen infolge von Änderungen des Leistungsumfangs, geänderter behördlicher Auflagen oder nachträglicher Auftraggeberwünsche werden gesondert nachgewiesen und abgerechnet. Vor Ausführung wesentlicher Änderungen informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber über die voraussichtlichen Kostenfolgen.

4. Zahlungsbedingungen

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gilt:

  • Abschlagszahlungen werden nach Baufortschritt gemäß § 632a BGB fällig, wertmäßig entsprechend der erbrachten und nachgewiesenen Leistung.
  • Die Schlussrechnung ist nach Abnahme fällig und innerhalb von 30 Kalendertagen ohne Abzug zahlbar.
  • Bei Verzug des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB); der Auftragnehmer kann darüber hinaus den Ersatz des nachgewiesenen weiteren Verzugsschadens verlangen.
  • Aufrechnungsrechte des Auftraggebers bestehen nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

5. Termine und Fristen

Verbindliche Termine und Fristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Unverbindliche Terminangaben sind Planungsgrößen und begründen keine Rechte.

Der Auftragnehmer haftet für die Einhaltung verbindlicher Termine nach den gesetzlichen Vorschriften. Verzögert sich die Ausführung aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (insbesondere behördliche Genehmigungsverfahren, höhere Gewalt, verspätete Mitwirkung des Auftraggebers), verlängern sich die Fristen angemessen; der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber hierüber unverzüglich.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer die Baustelle zum vereinbarten Termin betreten kann und dass die erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Er stellt Strom, Wasser und Abtransportmöglichkeiten bereit, soweit dies nicht gesondert vereinbart ist.

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann der Auftragnehmer nach erfolgloser Fristsetzung die Leistung einstellen und Ersatz der hierdurch entstandenen Kosten sowie des nachgewiesenen Schadens verlangen; ein Kündigungsrecht des Auftragnehmers bleibt unberührt.

7. Abnahme

Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nach Fertigstellung nicht binnen einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist (§ 640 Abs. 1 BGB). Die fiktive Abnahme tritt nach Ablauf der Frist ein, sofern nicht ein Mangel vorliegt, der die Abnahme nach § 640 Abs. 2 BGB ausschließt.

Die Abnahme erfolgt grundsätzlich gemeinsam; das Abnahmeprotokoll wird vom Auftragnehmer erstellt und dokumentiert etwaige Restleistungen.

8. Gewährleistung

Für Bauleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften der §§ 633 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Bauwerken und Bauleistungen fünf Jahre (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB), sofern nicht gesetzlich zwingend etwas anderes gilt.

Offensichtliche Mängel teilen Sie uns bitte unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme, schriftlich mit; Ihre gesetzlichen Rechte bleiben hiervon unberührt. Verdeckte Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich schriftlich zu melden. Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB entsprechend. Im Rahmen der Nacherfüllung hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl Anspruch auf Vornahme der Nacherfüllung; der Auftraggeber kann die Nacherfüllung nur verweigern, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden; eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

Für die Nutzung von Informationen auf dieser Website sowie für Inhalte des KI-Assistenten wird keine Haftung übernommen; verbindliche Auskünfte erteilt der Auftragnehmer ausschließlich im Rahmen der Vertragsbeziehung.

10. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis bleiben gelieferte Materialien und eingebrachte Gegenstände Eigentum des Auftragnehmers. Bei Verbrauchern richtet sich der Eigentumsvorbehalt nach den gesetzlichen Vorschriften.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers in Mönchengladbach.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Die Vertragssprache ist Deutsch. Aufbewahrungspflichten und die gesetzlichen Informationspflichten bleiben von diesen AGB unberührt.